Entwurf – wird vor dem Start rechtlich geprüft. Mit [PLATZHALTER] markierte Angaben werden ergänzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform LadeNow durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Betreiber ist [PLATZHALTER Firmenname, Anschrift]. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§ 2 Leistung der Plattform
LadeNow vermittelt Transportaufträge zwischen Auftraggebern (Verladern) und Transportunternehmen. Der Frachtvertrag kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen zustande; für ihn gelten die §§ 407 ff. HGB.
§ 3 Zulassung
Transportunternehmen werden erst nach Prüfung ihrer Nachweise freigeschaltet: Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Verkehrshaftungsversicherung und – für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse – Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Fahrer weisen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse, Fahrerkarte und Berufskraftfahrerqualifikation nach. Abgelaufene Nachweise führen zur Sperre für neue Aufträge.
§ 4 Verbindliche Annahme
Mit der Annahme eines Auftrags verpflichtet sich das Transportunternehmen zur Ausführung zu den angezeigten Bedingungen. Die Annahme wird bei jedem Auftrag ausdrücklich bestätigt und mit Zeitpunkt protokolliert.
§ 5 Absage durch das Transportunternehmen
Sagt das Transportunternehmen einen angenommenen Auftrag ab, schuldet es dem Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz, bezogen auf den vereinbarten Frachtpreis und den Beginn des ersten Ladezeitfensters:
- bei Absage mehr als 24 Stunden vorher: keine Entschädigung,
- bei Absage zwischen 24 und 12 Stunden vorher: 25 Prozent,
- bei Absage weniger als 12 Stunden vorher: 50 Prozent,
- bei Nichterscheinen ohne Absage: 100 Prozent,
jeweils zuzüglich nachgewiesener Mehrkosten einer Ersatzbeförderung. Dem Transportunternehmen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung entfällt bei höherer Gewalt, die das Transportunternehmen unverzüglich mit Begründung anzeigt. LadeNow behält von der Entschädigung eine Bearbeitungsgebühr von [PLATZHALTER Prozent] ein.
§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber
Storniert der Auftraggeber einen bereits angenommenen Auftrag, gilt die Staffel aus § 5 entsprechend zugunsten des Transportunternehmens. Die gesetzlichen Ansprüche aus § 415 HGB bleiben unberührt, soweit sie höher sind.
§ 7 Vergütung und Rechnungen
Transportunternehmen zahlen an LadeNow eine Provision von [PLATZHALTER Prozent] des Frachtpreises je ausgeführtem Auftrag. Das Transportunternehmen ermächtigt LadeNow, die Frachtrechnung in seinem Namen an den Auftraggeber zu erstellen. Die Zahlung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen.
§ 8 Verfügbarkeitszusagen
Transportunternehmen können eine Verfügbarkeitszusage für festgelegte Stoßzeiten abgeben. LadeNow misst deren Einhaltung; eine Unterschreitung von 95 Prozent wirkt sich auf das Ranking und den Vorrang bei neuen Aufträgen aus. Eine Vertragsstrafe ist damit nicht verbunden.
§ 9 Haftung der Plattform
[PLATZHALTER Haftungsbeschränkung – anwaltlich zu formulieren]
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist [PLATZHALTER Ort], soweit gesetzlich zulässig.